Zusatz für Chormitglieder
Zusätzlich zum regulären Mitgliedsbeitrag in Höhe der oben genannten Beträge wird für die aktiven Chormitglieder eine Zusatzgebühr für den Chor erhoben. Diese Zusatzgebühr dient der Deckung Chorbezogener Kosten außerhalb der Projektzeit, insbesondere für die Chorleitung, da der Chor auch außerhalb der Musicalprojekte aktiv ist. Diese Gebühr ist monatlich von den Chormitgliedern an den Verein zu überweisen. (DE77 4035 1060 0008 5528 04)
Zahlungsempfänger: Fabrik-Theater Wettringen e. V., Kirchstraße 6, 48493 WettringenGläubiger-Identifikationsnummer: DE79ZZZ00000854281
Mandatsreferenz: Wird mit der Aufnahmebestätigung beziehungsweise vor dem ersten Einzug mitgeteilt.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Informationen zur Bearbeitung deiner Angaben findest du in unseren Datenschutzhinweisen
Zusatz bei Anmeldung minderjähriger Mitglieder:
Die Vereinsaktivitäten des Fabrik-Theater Wettringen e.V. finden im Rahmen der allgemeinen Vereinsarbeit statt. Hierzu zählen insbesondere Proben, Aufführungen, Workshops, Auf- und Abbauten sowie projektbezogene Veranstaltungen. Eine durchgehende individuelle oder pädagogische Beaufsichtigung minderjähriger Mitglieder erfolgt hierbei nicht.
Erziehungsberechtigte bleiben insbesondere verantwortlich für:
-die Einschätzung der persönlichen Reife ihres Kindes,-Bring- und Abholsituationen,-Heimwege,-gesundheitliche Hinweise und Besonderheiten.
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer ausdrücklich benannten volljährigen Aufsichtsperson an Vereinsaktivitäten teilnehmen. Jugendliche ab 12 Jahren können mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten eigenständig an Vereinsaktivitäten teilnehmen.
Den Anweisungen der verantwortlichen Vereinsvertreter ist insbesondere in Bühnen-, Technik- und Nebenbereichen Folge zu leisten.
Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten, von diesen Regelungen Kenntnis genommen zu haben.